Rechtstipps

Nützliche Hinweise quer durch die Rechts­gebiete

In dieser Rubrik finden Sie Fragen, Antworten und Tipps zu den Rechtsgebieten, die aufgrund unserer Spezialisierung ausschließlich bearbeitet werden.

Nach internen Auswertung und eigenen Erfahrungen haben wir Ihnen hier die in dem jeweiligen Rechtsgebiet am häufigsten vorkommenden Fragen, mit den dazugehörigen Antworten als Kurz-Info zusammengestellt.



Außerdem finden Sie nützliche Infos zur Sicherung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche sowie Hinweise um gegebenenfalls unnötige Streitigkeiten vermeiden zu können.

Wichtige Informationen zum Abschluss des Scheidungs­verfahrens, die ab Rechtskraft der Scheidung zu beachten sind:

Heben Sie den Scheidungs-Beschluss mit Rechtskraftvermerk des Familiengerichts gut auf, da Sie ihn im Fall der Wiederverheiratung dem Standesbeamten vorlegen müssen.

Sofern Sie Ihren Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen möchten, den Sie vor dem jetzigen Ehenamen geführt haben, können Sie dies durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten unter Vorlage des Scheidungsbeschlusses mit Rechtskraftvermerk beantragen.

Im Hinblick auf Ihre Krankenversicherung müssen Sie Folgendes beachten:

a)
 Gesetzliche Krankenversicherung: Wenn Sie bei Ihrem geschiedenen Ehegatten krankenversichert waren, müssen Sie innerhalb von 3 Monaten einen Antrag auf Weiterversicherung bei Ihrer früheren Versicherungsgesellschaft stellen, um weiter in dieser Krankenversicherung versichert zu sein. Stellen Sie den Antrag rechtzeitig, sonst riskieren Sie, nicht mehr in die Versicherung aufgenommen zu werden.

b) Beihilfe: Im öffentlichen Dienst endet mit der Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses die Beihilfeberechtigung für den Ehegatten des Bediensteten. Achten Sie darauf, Ihre private Krankenversicherung rechtzeitig aufzustocken.

c) Bei einer eklatanten Erhöhung Ihrer Krankenversicherungskosten kontaktieren sie erneut Ihren Anwalt wegen einer eventuellen Unterhaltserhöhung.

Wenn Sie Elementarunterhalt und Altersvorsorgeunterhalt erhalten, müssen Sie den Altersvorsorgeunterhalt zweckentsprechend für Ihre Altersversorgung verwenden.
Wurden bisher Ihre Zugewinn­ausgleichsansprüche noch nicht anhängig gemacht, verjährt Ihre Ausgleichsforderung innerhalb von 3 Jahren ab Rechtskraft der Scheidung.

Versorgungsausgleich zu Ihren Lasten erfolgt, besteht in folgenden Fällen die Möglichkeit, dass Sie Ihre Rente gleichwohl ungekürzt erhalten:

a) Ihr Ehegatte verstirbt, bevor er Leistungen bzw. nennenswerte Leistungen auf Grund der Durchführung des Versorgungsausgleichs vom Versorgungsträger erhalten hat.

b) Ihr Ehegatte bezieht noch keine Rente oder Pension aus übertragenen
Rechten und erhält Unterhalt von Ihnen.

c) Soweit im Urteil/ Beschluss der schuldrechtliche Versorgungsausgleich zu
Ihren Gunsten vorbehalten bleibt, denken Sie bitte daran, dass bei Eintritt des Rentenfalls ein Antrag auf Durchführung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs gestellt wird.

d) Wird Ihr Ehegatte berufs- oder erwerbsunfähig, ist zu überprüfen, ob und
inwieweit auf Grund des Rentenbezugs eventuell von Ihnen geleistete Unterhaltszahlungen gekürzt werden können oder müssen.

Erhalten Sie für die von Ihnen betreuten Kinder Kindesunterhalt, beachten Sie bitte, dass

a) sich deren Unterhaltsanspruch mit Vollendung des 6., 12. und 18. Lebensjahrs erhöht;

b) die Düsseldorfer Tabelle in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird.

Im Hinblick auf die Abänderung des Ehegatten- oder Kindesunterhalts gilt Folgendes:

a) Höherer Ehegatten- oder Kindesunterhalt kann auch gefordert werden, wenn
sich das Einkommen des Verpflichteten erhöht.

b) Sie können zur Unterhaltsneuberechnung grundsätzlich alle zwei Jahre
Auskunft über die Höhe des Einkommens und Vermögens des
Unterhaltsverpflichteten/-berechtigten verlangen.

c) Sie können für die Vergangenheit höheren Unterhalt nur fordern, wenn Sie
den Verpflichteten rechtzeitig in Verzug gesetzt oder hinsichtlich des Unterhalts Auskunft von ihm verlangt haben.

Erhalten oder zahlen Sie Ehegattenunterhalt, so beachten Sie, dass bei einer wesentlichen Veränderung der Verhältnisse eine Abänderung des Urteils/ Beschlusses oder Vergleichs nach oben oder unten erreicht werden kann.

Regelungen über die elterliche Sorge können abgeändert werden, wenn das Kindeswohl dies erfordert.

Die Kosten des Scheidungsverfahrens sind steuerlich absetzbar. Näheres klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

Überprüfen Sie, welche Änderungen Ihres Testaments auf Grund der Scheidung erforderlich werden.

Überprüfen Sie, ob Sie in Ihrem Lebensversicherungsvertrag einen neuen Begünstigten benennen wollen.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass hier nur einige wenige der wichtigsten Rechtsfolgen einer Scheidung zusammengefasst sind. Diese Informationen ersetzen keine individuelle Prüfung Ihres persönlichen Falles. Die oben genannten Fristen werden auch nur dann überwacht, wenn insoweit ein Mandat erteilt wurde.