Der Rechts­anwalt

Der Rechtsanwalt

Gemäß § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) sind Rechtsanwälte unabhängige Organe der Rechtspflege. Sie üben einen freien Beruf und kein Gewerbe aus. Ferner unterliegen die Rechtsanwälte der Berufs- und Standesaufsicht durch die jeweiligen Rechtsanwaltskammern.

Nur Rechtsanwälten ist es gestattet, die umfassende und geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten vorzunehmen. Rechtsanwälte haben die Befähigung zum Richteramt und sind durch die jeweilige Landesjustizverwaltung zugelassen. In Strafverfahren können sie vor jedem Gericht in der Bundesrepublik Deutschland auftreten. In Zivilverfahren können sie ebenfalls vor jedem Amts-, Landgericht und Oberlandesgericht für Sie tätig werden.

Rechtsanwälte

… üben einen freien Beruf aus

… sind unabhängige Organe der Rechtspflege

… sind zur Verschwiegenheit verpflichtet

… sind Ihre berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten

 

Das Bild des Rechtsanwalts

Als unabhängige Organe der Rechtspflege haben Rechtsanwälte neben Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden eine gleichberechtigte Stellung; sie sind auch diesen gegenüber frei und unabhängig.

 In den meisten Fällen wird der Rechtsanwalt jedoch erst dann aufgesucht, wenn sich der Mandant gegen Dritte oder Behörden zur Wehr setzen muss. Hierbei wird jedoch übersehen, dass die grundsätzliche Aufgabe eines Rechtsanwaltes darin liegt, dem Mandanten bei seinen Fragen und Nöten Hilfestellung zu geben; kurz: ihn zu beraten. 

Eine Beratung ist bei Fragen, Problemen und Angriffen Dritter der Regelfall. Diese erfolgt vor einer weiteren gerichtlichen oder außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes. 

Insoweit – und das wird oft verkannt – liegt es nahe, den Rechtsanwalt nicht nur dann aufzusuchen, wenn es darum geht Angriffe abzuwehren, sondern bereits im Vorfeld, mithin um Konflikten vorzubeugen. 

Bereits hierbei können unnötige Kosten bzw. prozeßökonomische Kostenrisiken vermieden werden. Eine Aufklärung hierzu ist jedoch – wie immer – vom Einzelfall abhängig.

Die weit verbreitete Auffassung, dass „wenn zwei sich streiten, freut sich der Dritte“ und dies der Rechtsanwalt sei, ist nicht richtig.

Ihr Anwalt vertritt einzig und allein Ihre Interessen, gleich ob es sich um außergerichtliche oder gerichtliche Interessenvertretung handelt. Sie müssen ihn nur rechtzeitig informieren.
 
Die Durchsetzung Ihrer Interessen und Ihr Erfolg sind zugleich auch der Erfolg Ihres Rechtsanwaltes.

All dies zusammen bildet die Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit. 

Zu dieser vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört auch, dass Ihr Anwalt Sie gleich bei der ersten Kontaktaufnahme/ dem ersten Gespräch über die voraussichtlichen Kosten aufklärt. Das ist für uns selbstverständlich und für Sie ein Schutz vor unliebsamen finanziellen Überraschungen.

 Wir sind Ihr unabhängiger Interessenvertreter und -berater, schützen Sie vor Fehlentscheidungen und Übervorteilungen. Unser Team ist zur Verschwiegenheit gegenüber jedermann verpflichtet. Deshalb können Sie völlig offen mit uns reden; wir hören Ihnen zu.

Wir beraten Sie individuell, helfen Ihnen bei der Formulierung, dem Abschluss und der Abwicklung von Verträgen, vertreten Sie gegenüber Dritten und vor allen Gerichten und Behörden. Wir helfen Ihnen auch unnötige Prozesse zu vermeiden.

Ein Anwalt ist teuer …  … wer soll das bezahlen?“

Dieses oft gehörte Vorurteil ist unrichtig, denn die Kosten Ihres Rechtsanwaltes halten sich im Rahmen; diese sind im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. 
Bei Gerichtsverfahren bestimmt der jeweilige Streitwert oder Verfahrenswert die Kosten. 
Für außergerichtliche Leistungen Ihres Rechtsanwaltes bemisst sich das Honorar nach der Bedeutung der Sache, aufgewandter Arbeitszeit, Schwierigkeitsgrad und nach den finanziellen Verhältnissen des Mandanten.

Darüber hinaus informieren wir Sie, ob Sie Anspruch auf Beratungs- oder Prozess- /Verfahrenskostenhilfe haben. Soweit Sie für das jeweilige Rechtsgebiet über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, brauchen Sie sich um die anfallenden Kosten zumeist keine Gedanken zu machen. Wir klären vorab für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Rechtsschutzversicherung Deckungszusage erteilt. 

Insoweit sind wir permanent in der Lage, Sie über die jeweiligen Kosten Ihrer Angelegenheit zu informieren. Denn nur wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden sind und Ihnen die damit verbundenen Kosten dargelegt werden, ist die Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit gegeben.

Für uns ist es wichtig, dass Sie mit unserer Tätigkeit zufrieden sind und uns wieder in Anspruch nehmen bzw. weiterempfehlen.