Mietsicherheit: Aufrechnung nur bei gleichartigen Ansprüchen zulässig

Mietsicherheit: Aufrechnung nur bei gleichartigen Ansprüchen zulässig

2013 im August – Urteilsbesprechung in der IMR 8/2013

Immobilien- und Mietrecht – Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins