Tätigkeitsschwerpunkte
Familienrecht
Ehesachen sind Verfahren
- auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen)
- auf Aufhebung der Ehe
- auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe
Folgesachen/ Scheidungsfolgeangelegenheiten
- Versorgungsausgleich (von Amts wegen/ ohne Antrag)
- Kindesunterhalt
- Ehegattenunterhalt (Trennung und Nachehelich)
- Wohnungszuweisung
- Hausratsaufteilung
- Vermögensauseinandersetzung (Güterrecht)
Kindschaftssachen
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Recht der Wohnraummietverhältnisse
- Mietvertragsrecht
- Entwurf/Gestaltung, Abschluss, Änderung und Kündigung
- Mietverhältnisse
- Wohnungsübergabe
- Kontrollen/ Überprüfung während des lfd. Mietverhältnisses
- Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen (Mietminderung, Schadensersatz, Kündigung)
- Mietmängel
- Mängelbeseitigungsansprüche
- Mieterhöhung /-anpassung
- Modernisierung
- Schönheitsreparaturen/Instandhaltung/ Renovierung
- Abmahnung
- Kündigung, Aufhebung
- Wohnungsabnahme/ Rückgabe der Mietsache
- Mietkaution/-sicherheit
- Vereinbarung, Anlage, Abrechnung und Herausgabe nach Mietende
- Nebenkosten (Betriebs- und Heizkosten)
- Abrechnung, Überprüfung und Anpassung
- Gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen
- Mietinkasso (Mahnverfahren und Klagen)
- Räumungsklage
- Gerichtsvollzieherbeauftragung und –begleitung bei Räumungen
Recht der Gewerberaummietverhältnisse/ Pachtrecht
- Wie oben bei Wohnraummietverhältnissen sowie u.a.
- Konkurrenzschutz
- Betriebspflicht
- Ausschluss von Rechten des Mieters/ Pächters
Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
- Jahresabrechnung (Abrechnungsspitze, Instandhaltungsrücklage)
- Wirtschaftsplan
- Beschlussfassung
- Beschlussumsetzung
- Ordnungsgemäße Verwaltung
Haus & Grund Wunstorf e.V.
Terminvereinbarung unter 05031 – 51 94 90 5
Wir bieten Ihnen eine kostenfreie rechtliche Erstberatung in Immobilienangelegenheiten als Vertragskanzlei des Haus & Grund Wunstorf e.V.
Im Rahmen dieser Beratungen führen wir für die Mitglieder die notwendige Korrespondenz gegen geringe Gebühren durch.
Alle weiteren Vorteile und Leistungen des Vereins entnehmen Sie bitte der Homepage
Zwangsverwaltung
Zwangsverwaltung
- Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung
[im Gegensatz zur Gesamtvollstreckung (z.B. Insolvenz)]
auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich
insb. für Gläubiger, die dinglich gesicherte Pfandrechte haben
[Grundschuld, Hypothek oder Reallast]
Möglichkeiten, in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken
(z.B. bebaute und unbebaute Grundstücke oder mit Sondereigentum
verbundene Miteigentumsanteile, mithin Wohnungseigentum)
Zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, dabei
überträgt ein Rechtspfleger die Verwaltung auf einen Zwangsverwalter.
Aufgaben des Zwangsverwalters
- Versicherung des Objekts
- Mieten/ Pachten einzuziehen
- ordnungsgemäße Bewirtschaftung und Substanzerhaltung des Objektes