Tätigkeits­schwerpunkte

Tätigkeits­schwerpunkte

Familien­recht

Ehesachen sind Verfahren

Folgesachen/ Scheidungs­folgeangelegen­heiten

Kindschaftssachen

Miet- und Wohnungs­eigentums­recht

Recht der Wohnraum­mietverhält­nisse

Recht der Gewerbe­raummiet­verhältnisse/ Pachtrecht

Wohnungs­eigentums­recht (WEG-Recht)

Haus & Grund Wunstorf e.V.

Termin­vereinbarung unter 05031 – 51 94 90 5

Wir bieten Ihnen eine kostenfreie rechtliche Erstberatung in Immobilienangelegenheiten als Vertragskanzlei des Haus & Grund Wunstorf e.V.

Im Rahmen dieser Beratungen führen wir für die Mitglieder die notwendige Korrespondenz gegen geringe Gebühren durch.

Alle weiteren Vorteile und Leistungen des Vereins entnehmen Sie bitte der Homepage

haus-und-grund-wunstorf.de

Zwangs­verwaltung

Zwangsverwaltung

[im Gegensatz zur Gesamtvollstreckung (z.B. Insolvenz)] auch während eines laufenden Insolvenzverfahrens möglich insb. für Gläubiger, die dinglich gesicherte Pfandrechte haben [Grundschuld, Hypothek oder Reallast] Möglichkeiten, in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken (z.B. bebaute und unbebaute Grundstücke oder mit Sondereigentum verbundene Miteigentumsanteile, mithin Wohnungseigentum) Zuständig ist das Amtsgericht als Vollstreckungsgericht, dabei überträgt ein Rechtspfleger die Verwaltung auf einen Zwangsverwalter.

Aufgaben des Zwangs­verwalters