Demokratie
In einer Demokratie geht alle Staatsgewalt vom Volk, d.h. der Gesamtheit aller Staatsbürger, aus. Da das Volk der Ursprung der Staatsgewalt ist, spricht man in diesem Zusammenhang auch von der Volkssouveränität. Diese ist ein wichtiges Element demokratischer Staaten, da das Volk seinen Willen unmittelbar durch Abstimmung und Wahl, beziehungsweise mittelbar, durch die Bildung besonderer Staatsorgane kund tut. Das sind solche der Legislative, Exekutive und Judikative (Prinzip der Gewaltenteilung).
Grundsätzlich ist zwischen zwei Formen der Demokratie zu unterscheiden;
nämlich der direkten und der repräsentativen Demokratie.
Bei der direkten (unmittelbaren) Demokratie treffen die Bürger in Versammlungen und Abstimmungen unmittelbar die Entscheidung (z.B. in der Schweiz).
Bei der repräsentativen (mittelbaren) Demokratie wird das Volk bei der Entscheidungsfindung durch eine Versammlung von gewählten Repräsentanten (Abgeordneten) vertreten.
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es das System der repräsentativen Demokratie. Die Versammlung, die das Volk vertritt, heißt Bundestag.
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