Bestehender Anwaltszwang
In vielen Verfahren (Prozessen) benötigen Sie einen Rechtsanwalt (Anwaltszwang). Dies bedeutet, dass Sie in den entsprechenden Verfahren nur durch einen Anwalt handeln und agieren können. Ein Verstoß gegen diese Vorschrift bewirkt, dass alle Rechtshandlungen, die Sie als nicht bei dem Gericht zugelassener Anwalt vornehmen, rechtlich unwirksam sind. Das Gericht wird Ihre Äußerungen nicht einmal zur Kenntnis nehmen. Selbst wenn Sie als hochqualifizierter Jurist auftreten, werden Ihre Anträge „mangels Postulationsfähigkeit" unverzüglich zurückgewiesen oder erst gar nicht angenommen.
Wann Anwaltszwang besteht, ist im Gesetz im einzelnen geregelt. Sie müssen sich vor allen Landgerichten und allen Gerichten eines höheren Rechtszuges durch einen bei dem jeweiligen Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalt als Bevollmächtigten vertreten lassen. Vor Amtsgerichten müssen Sie sich z.B. in Ehesachen anwaltlich vertreten lassen.
Durch den Anwaltszwang soll gewährleistet werden, dass die Partei trotz der meist schwierigen und häufig umfassenden Verfahren vor den genannten Gerichten (zumeist Obergerichte), sachkundigen Rat in materieller und prozessualer Hinsicht hat.
Für Sie erreichbar:
Montag bis Freitag
08:00 - 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
15:00 - 18:00 Uhr
Hauptstraße 65
31515 Wunstorf-Luthe
Tel.: 05031-94 94 03
Fax: 05031-90 92 01
E-Mail: info@ra-gerhards.de
Vertragskanzlei für
Haus & Grund Wunstorf e.V.
Sprechzeiten:
Montag 17:00 - 19:00 Uhr
Termine (vorab) unter:
05031 - 51 94 90 5
Kontakt: