Recht haben und Recht bekommen

Die Orientierung im Deutschen Recht ist mitunter äußerst schwierig. Dabei spielt das in der Öffentlichkeit weit verbreitete Vorurteil „3 Juristen, 5 Meinungen“ eine nicht unerhebliche Rolle.
Aufgrund der unterschiedlichen Sichtweisen und Interpretationsmöglichkeiten eines Sachverhaltes sowie den Schwierigkeiten bei der Sachverhaltsaufklärung aufgrund unterschiedlicher Schilderungen der Beteiligten, sind bereits aus der Natur der Sache heraus diverse Interpretationen und daraus resultierende Lösungsansätze möglich. Folglich sind Recht haben und Recht bekommen nicht immer das selbe. Umgekehrt erklärt sich hierbei, dass es bei „nur einer richtigen Falllösung“ gar keine Rechtsstreitigkeiten gäbe und mithin ein mehrstufiger Instanzenzug gar nicht nötig wäre.

Rechtsstreitigkeiten können neben Geld auch Zeit und Nerven kosten. Bis diese rechtskräftig abgeschlossen sind, kann es je nach Anzahl der Instanzen zwischen 6 Monaten und mehreren Jahren dauern, bis der jeweilige Fall endgültig entschieden ist. 
Insoweit bietet es sich in vielen Fällen an, Gerichtsverfahren zu vermeiden und zu versuchen, sich bereits außergerichtlich zu einigen. Bei dem jeweiligen Rechtsstreit ist stets zu berücksichtigen, dass es nicht nur um die Durchsetzung des eigenen Anspruches geht, sondern damit immer auch Kosten (Rechtsanwaltskosten, eigener Zeitaufwand und ggf. eigene Kosten) verbunden sind. Dieses zu bedenken und prozessökonomisch einzuschätzen, ist für uns im Rahmen der Erstberatung selbstverständlich.

Ferner ist zu bedenken, dass Sie auch bei positivem Ausgang eines geführten Rechtsstreites in wirtschaftlicher Hinsicht möglicherweise der „Verlierer“ sind. Denn auch bei „überwiegender Erfolgsaussicht“ sind die Kosten und der Nutzen eines Prozesses realistisch zu bewerten. 

Wenn Sie z.B. nach dem Obsiegen in einer Zahlungsklage beim Gegner, unter Zuhilfenahme des Gerichtsvollziehers, nichts verwertbares vollstrecken können und Ihr Gegner darüber hinaus die Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung; kurz: EV) abgegeben hat, hat das obsiegende Urteil keinen tatsächlichen Wert. 

Konsequenz ist vielmehr, dass Sie Ihre Rechtsanwaltskosten sowie die Gerichtskosten selbst zahlen müssen. Insoweit ist es zwingend notwendig, vor einem beabsichtigten Rechtsstreit jeweils die prozessökonomischen Risiken zu bedenken.

Wir sehen uns daher verpflichtet, vor einer Inanspruchnahme der Gerichte mit Ihnen die prozessökonomischen Risiken zu besprechen.

Das Mandat

Ein Mandat kommt dann zustande, wenn sich die Beteiligten, also Mandant und Rechtsanwalt, darüber einig sind, dass eine Beratung und ggf. eine sich anschließende Tätigkeit des Rechtsanwalts aufgrund einer oder mehrerer Rechtsfragen erfolgen soll.
Das daraus erwachsende Mandatsverhältnis liegt dem Dienstvertrag zwischen Mandant und Rechtsanwalt zugrunde. Dieser, auch ohne Schriftform mögliche, Vertrag verpflichtet den Rechtsanwalt zur Leistung der versprochenen Dienste, den Mandanten zur Gewährung der vereinbarten Vergütung. Hierbei gilt eine Vergütung als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen ein Entgelt zu erwarten ist. Haben Mandant und Rechtsanwalt die Höhe der Vergütung nicht gesondert vereinbart, gilt die einschlägige gesetzliche Regelung, das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Wenn Sie anwaltliche Hilfe benötigen, vereinbaren Sie einfach einen Besprechungstermin mit uns und sagen uns kurz, in welcher Angelegenheit bzw. auf welchem Rechtsgebiet Sie Hilfe benötigen. 
Bringen Sie zum ersten Gesprächstermin bitte alle die jeweilige Angelegenheit betreffenden Unterlagen mit. Nach Schilderung Ihres Problems und Durchsicht der Unterlagen, können wir uns dann unverzüglich Ihrem Problem widmen, es rechtlich beurteilen und die entsprechenden Maßnahmen einleiten.

Mandats­erteilung

Haben Sie uns nach der ersten Beratung einen Auftrag zur gerichtlichen oder außergerichtlichen Vertretung erteilt, werden wir umgehend für Sie tätig. Hierbei ist es selbstverständlich, dass alle einzuleitenden Maßnahmen mit Ihnen besprochen und abgestimmt sowie Sie über den jeweiligen Verfahrensstand von uns schriftlich – durch Übersendung von Abschriften – unterrichtet werden. In dringenden Fällen versuchen wir Sie telefonisch zu erreichen. Ebenso ist gewährleistet, dass Sie uns in dringenden Angelegenheiten jederzeit erreichen können. Damit ist sichergestellt, dass Sie jederzeit über den Stand Ihrer Angelegenheit informiert sind.

Mandats­ende

Nachdem Ihre Angelegenheit beendet ist, stehen wir jederzeit für ein Abschlussgespräch zur Verfügung. Die uns überlassenen Unterlagen erhalten Sie selbstverständlich zurück.

 Für Kritik, Anregungen oder Sonstiges haben wir jederzeit ein offenes Ohr.

Der erste Kontakt mit Ihrem Rechtsanwalt

Mit einer gewissen Vorbereitung auf unseren gemeinsamen Termin können Sie uns helfen, direkt in die Sache einzusteigen und das Verfahren entsprechend zu beschleunigen bzw. voranzutreiben. Dafür sind lediglich ein paar einfache Dinge zu beachten: 

  1. Beschreiben Sie Ihr Anliegen/ Problem so genau wie möglich. Je eindeutiger Ihre Angaben sind, desto zügiger kann Ihr Rechtsproblem erkannt und die notwendigen Maßnahmen eingeleitet werden.
  2. Bringen Sie alle Ihr anliegenden betreffenden Unterlagen und Informationen zu den Besprechungen mit. Egal ob es sich um Dokumente, Schriftverkehr, Bild- und/oder Filmaufnahmen handelt, alles ist möglicherweise von entscheidender Bedeutung.
  3. Gleiches gilt für weitere Unterlagen und Informationen, die Sie im laufenden Verfahren erhalten und/ oder bekommen.

Nur wenn wir vollständig informiert sind, können wir das bestmögliche für Sie erreichen.