Beschlossene Jahresabrechnung muss deutlich erkennbar sein

Beschlossene Jahresabrechnung muss deutlich erkennbar sein

2020 im Februar – Urteilsbesprechung in der IMR 2/2020 Immobilien- und Mietrecht – Zeitschrift der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien des Deutschen Anwaltvereins