Rechts­schutz­versicherung

Rechts­schutz­versicherung

Rechtsschutz

Die häufigste Form der privaten Kostenfinanzierung ist die Abdeckung des Kostenrisikos durch Rechtsschutzversicherungen.

Die Erfahrung zeigt, dass Rechtsschutzversicherungen am häufigsten im Arbeitsrecht, Verkehrsrecht und Mietrecht vorkommen.

Allerdings muss ebenfalls darauf hingewiesen werden, dass Rechtsschutzversicherungen in einer Vielzahl wichtiger und oft auch teurer Rechtsgebiete eine Kostenübernahme ablehnen; sei es aufgrund der allgemeinen Rechtsschutzbedingungen, oder weil der einschlägige Bereich durch die Rechtsschutzversicherung nicht mitversichert ist.


Ob und in welchen Fällen Ihre Rechtsschutzversicherung für Sie eintritt, kann ohne weiteres dem Versicherungsschein entnommen oder durch Sachverhaltsmitteilung mit der Bitte um Deckungszusage an Ihre Versicherung in Erfahrung gebracht werden. Letzteres übernehmen wir im Rahmen unseres Serviceangebotes gern für Sie.



Hierbei ist zu beachten, dass Rechtsanwälte nicht automatisch einen eigenen Anspruch gegenüber Ihrer Versicherung auf Deckungszusage oder Zahlung besitzen. In den meisten Fällen verlangt die Rechtsschutzversicherung vor Erteilung der Deckungszusage, dass der Sachverhalt vollständig geschildert und die dazugehörigen Unterlagen in Fotokopie vorgelegt werden. Den hierzu nötigen Schriftwechsel mit Ihrer Versicherung führen wir – nach Absprache – gern für Sie.

Daher ist es bereits beim „ersten Gespräch“ mit Ihnen von Vorteil, wenn Sie uns nicht nur die vollständigen Unterlagen, sondern auch die Anschrift Ihrer Rechtsschutzversicherung und Ihre Versicherungsnummer mitbringen. Auf diese Weise können wir die Angelegenheit dann auch entsprechend beschleunigen.