Gebühren

Ein guter Anwalt lohnt sich für den Mandanten selbst dann finanziell, wenn er wegen des Prozesskostenrisikos von der Klage abrät.

Die Gebühren für unser Tätigwerden richten sich seit dem 1. Juli 2004 nach dem Rechtsanwalts­vergütungsgesetz (RVG), welches die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) abgelöst hat. Da die Kosten für anwaltliche Dienstleistungen vom Gesetzgeber festgelegt werden, sind diese transparent und für jedermann überschaubar.

Die jeweilige Höhe ist vom Gegenstands- bzw. Verfahrens-/ Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit abhängig. Darüber hinaus können Stundensätze oder Pauschalhonorare vereinbart werden, wobei im gerichtlichen Verfahren die im RVG ausgewiesenen Gebühren nicht unterschritten werden dürfen.

Außergerichtlich können die Gebühren frei vereinbart werden. Bei Gerichtsverfahren (außer bei Strafsachen) bestimmt der jeweilige Verfahrens- bzw. Streitwert die Kosten. Für unsere außergerichtliche Leistungen bemisst sich das Honorar nach der Bedeutung der Sache, aufgewandter Arbeitszeit, Schwierigkeitsgrad – und natürlich nach den finanziellen Verhältnissen des Mandanten.

Dies eröffnet die Möglichkeit, Ihnen schon bei Übernahme des Mandates die voraussichtlichen Kosten mitzuteilen; sowohl in außergerichtlichen als auch gerichtlichen Angelegenheiten.

Um die Abläufe möglichst unkompliziert zu gestalten, bieten wir für Mandanten, mit denen wir in regelmäßiger Geschäftsbeziehung stehen, für Beratungsleistungen und sonstige außergerichtliche Tätigkeiten Beratungsverträge bzw. Honorarvereinbarungen an. Die Abrechnung erfolgt dann ganz einfach nach Zeitaufwand oder pauschal.

Unabhängig davon, sind die Höhe und die Zusammensetzung von Kostennoten/ -rechnungen eines Rechtsanwalts für Nichtjuristen nicht immer leicht zu verstehen. Wenn Ihnen etwas unklar ist, fragen Sie uns. Wir erläutern Ihnen die geltend gemachten Gebühren. Denn nur wenn Sie mit unserer Leistung zufrieden sind und auch unsere Kostennote akzeptieren, werden Sie unseren Rat wieder in Anspruch nehmen.