Die Kanzlei

Das Kanzlei­profil

Die Anwaltskanzlei Michael Gerhards wurde im Jahre 1999 gegründet. Nach einer Orientierungs- und Etablierungsphase wurde deutlich, dass die verstärkte Nachfrage in bestimmten Rechtsgebieten eine Spezialisierung erforderlich macht. Um den Wünschen und Anliegen der Mandanten gerecht zu werden, habe ich mich in mehreren Fachlehrgängen qualifiziert und die Gestattung zur Führung der Bezeichnung als Fachanwalt für Familienrecht (2004) und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht (2007) durch die Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Celle erhalten. Aufgrund der hohen Nachfrage sind wir seit einiger Zeit ausschließlich in diesen beiden Rechtsgebieten tätig.

Darüber hinaus werde ich seit 1999 von verschiedenen Amtsgerichten als Zwangsverwalter bestellt. Um auch hier den hohen Anforderungen gerecht zu werden, habe ich im Jahr 2004 den Fachlehrgang Zwangsverwaltung beim Bundesverband Zwangsverwaltung IGZ e.V. absolviert.

Einhergehend mit der Tätigkeit als Fachanwalt besteht die Verpflichtung sich stetig fortzubilden und dies jährlich der zuständigen Rechtsanwaltskammer nachzuweisen.

Daher bin ich überzeugt, dass Sie als Mandant(in) meiner Kanzlei die durch die Spezialisierung guten juristischen Leistungen zu schätzen wissen. Denn nicht nur Recht haben, sondern auch Recht bekommen, ist dabei von immenser Bedeutung. 

Ich berate und vertrete Privatpersonen ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen in den Bereichen Familienrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Verkehrsrecht und im Inkassomanagement. 

Eines ist aber allen Fällen gemeinsam: Sie werden durch einen hochqualifizierten, ausgebildeten Fachanwalt und Fachmann, der auch publizistisch und vortragend aktiv ist, beraten und vertreten.

Die Kanzlei arbeitet mit maximaler Transparenz und der erforderlichen Sorgfalt, so dass sichergestellt ist, dass auch komplexe Aufgaben effizient, zeitnah und rechtssicher für Sie gelöst werden. Trotz der hektischen Gegenwart nehmen wir uns Zeit für Sie / unsere Mandanten.

Wenn Sie berufstätig sind, erhalten Sie selbstverständlich auch einen Termin außerhalb der normalen Bürozeiten. Innerhalb des ersten Gesprächs mit Ihnen klären wir Sie zunächst über die Erfolgsaussichten und Kosten, natürlich aber auch über mögliche wirtschaftliche Risiken eines Prozesses auf. Im Einzelfall kann das auch bedeuten, dass wir Ihnen bei mangelnden Erfolgsaussichten bzw. nicht unerheblichen prozessökonomischen Risiken, von einer Inanspruchnahme der Gerichte abraten. Grundsätzlich aber gilt natürlich: Ihr Wunsch steht an erster Stelle.